Fachwissen · Laufend erweitert
Bau-Glossar
Die wichtigsten Begriffe aus deutschem Baurecht, VOB und Baudokumentation — verständlich erklärt, mit Praxis-Bezug und Paragraphen-Zitaten.
Dokumentation
Bautagebuch
Das Bautagebuch ist eine chronologische, tägliche Dokumentation aller wesentlichen Vorgänge auf der Baustelle: Witterung, Arbeitsfortschritt, Personal, Materialanlieferungen, Störungen und Abweichungen. Es hat Beweiskraft vor Gericht und ist Grundlage für Abrechnung, Mängelrügen und Verzugsansprüche.
Tagesbericht
Der Tagesbericht dokumentiert täglich den Baufortschritt, die Arbeitsleistung, Wetterbedingungen und besondere Vorkommnisse auf der Baustelle. Er ist Beweismittel für Abrechnung, Verzögerungen und Mängel und muss lückenlos geführt werden.
Recht
Abnahme (Bau)
Die Abnahme ist die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers, dass die erbrachte Leistung (Bauleistung oder Lieferung) vertraglich erfüllt wurde. Sie markiert den Übergang von Leistungs- zu Gewährleistungsphase und ist die Voraussetzung für Schlussrechnungsanspruch (§14 VOB/B).
Bedenkenanzeige
Die Bedenkenanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber oder dessen Vertreter über erkannte Mängel, Unstimmigkeiten oder Sicherheitsrisiken in den Ausführungsvorgaben. Sie dokumentiert Bedenken gegen die Bauausführung und schützt den Auftragnehmer vor Haftung, wenn trotz Anzeige Schäden entstehen.
Behinderungsanzeige
Die Behinderungsanzeige ist eine schriftliche Mitteilung des Unternehmers an den Auftraggeber, wenn unvorhergesehene Umstände (Behinderungen) die Ausführung der Leistung erschweren oder verzögern. Sie dokumentiert den Grund, den Zeitpunkt und die voraussichtlichen Auswirkungen und ist Voraussetzung für Mehrkosten- und Verzögerungsersatz gemäß VOB/B.
Gewährleistung
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, ein Bauwerk frei von Mängeln herzustellen und zu übergeben. Sie regelt die Rechte des Bauherrn bei Mängeln und deren Beseitigung innerhalb einer Frist (in der Regel 4 Jahre für Bauwerk, 2 Jahre für Baustoff und Bauteile nach VOB/B).
Nachtrag
Ein Nachtrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die Leistungen außerhalb des ursprünglichen Vertrags regelt und zu einer Änderung von Umfang, Preis oder Termine führt. Nachträge bedürfen der Schriftform und müssen vor Erbringung der Leistung vereinbart sein, um Anspruchsverlust zu vermeiden.
VOB/B
Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist das Regelwerk für Bauverträge im Hochbau und Tiefbau. Sie definiert Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer und gilt als AGB-Standard in Deutschland – insbesondere bei öffentlichen Aufträgen, aber auch freiwillig im privaten Bau.