Fachwissen · Laufend erweitert
Bau-Glossar
Die wichtigsten Begriffe aus deutschem Baurecht, VOB und Baudokumentation, verständlich erklärt, mit Praxis-Bezug und Paragraphen-Zitaten.
Abrechnung
Abschlagsrechnung
Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für erbrachte Leistungen während laufender Bauarbeiten. Sie wird vor Fertigstellung des Gesamtauftrags gestellt und ermöglicht dem Unternehmer, Zahlungen für bereits ausgeführte Arbeiten zu fordern – Anspruch auf Abschlagszahlungen nach §16 Abs. 1 VOB/B.
Aufmaß
Das Aufmaß ist die genaue Vermessung und Dokumentation von tatsächlich erbrachten Bauleistungen vor Ort. Es bildet die Grundlage für die korrekte Abrechnung nach VOB/B und dient als Nachweis der Leistungserbringung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Regieleistung
Regieleistung ist die Abrechnung von Bauleistungen nach tatsächlich erbrachtem Aufwand (Lohn, Material, Geräte) statt nach Pauschalpreis. Die Grundlage bildet die VOB/B §2 Abs. 3, die Regie als alternatives Abrechnungsmodell neben Festpreis und Einheitspreisen vorsieht.
Schlussrechnung
Die Schlussrechnung ist die letzte, abschließende Abrechnung eines Bauvertrags. Sie fasst alle erbrachten Leistungen zusammen, berücksichtigt bereits gezahlte Abschlagszahlungen und dokumentiert die Gesamtforderung. Nach VOB/B (§14 Abs. 1) muss sie spätestens 12 Monate nach Fertigstellung eingereicht werden.
Stundenlohnzettel
Der Stundenlohnzettel ist eine Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden eines Arbeiters oder Angestellten auf der Baustelle, die als Grundlage für die Abrechnung nach Stundenlohn dient. Er enthält Datum, Uhrzeit, Tätigkeit und Stundenanzahl und wird vom Polier oder Bauleiter unterzeichnet.
Tagelohnschein
Der Tagelohnschein ist eine Dokumentation für Arbeiten, die nach Stundensatz oder Tagessatz (nicht nach Leistung) abgerechnet werden. Er erfasst Arbeitszeit, Lohngruppe und erbrachte Tätigkeit und dient als Grundlage für die Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber gemäß §14 VOB/B.
Digitalisierung
BIM (Building Information Modeling)
BIM ist eine digitale Arbeitsmethode, bei der alle Gebäudeinformationen in einem zentralen 3D-Modell zusammengefasst werden. Statt einzelner 2D-Pläne entstehen verknüpfte Daten (Geometrie, Materialien, Kosten, Termine), auf die alle Beteiligten zugreifen.
Digitales Bautagebuch
Ein digitales Bautagebuch ist die elektronische Dokumentation aller relevanten Vorgänge auf einer Baustelle – vom Wetterbericht über Personalstunden bis zu Mängelrügen – in Echtzeit erfasst und zentral gespeichert. Es ersetzt oder ergänzt das papiergebundene Bautagebuch und ermöglicht allen Beteiligten (Bauführung, Handwerk, Bauherr) lückenlose Nachverfolgbarkeit.
Dokumentation
Abnahmeprotokoll
Das Abnahmeprotokoll ist die schriftliche Dokumentation der Bauabnahme, in der der Auftraggeber die Leistung des Auftragnehmers als mangelfrei oder mit definierten Mängeln bestätigt. Es wird gemäß §12 VOB/B oder §640 BGB erstellt und regelt die Rechtsfolgen der Abnahme (Fälligkeit, Gewährleistung, Beweislast).
Bautagebuch
Das Bautagebuch ist ein chronologisches Dokumentationsinstrument, das auf der Baustelle täglich die wesentlichen Ereignisse, Arbeitsfortschritte, Verzögerungen, Wetterverhältnisse und Änderungen festhält. Es dient als verbindliche Nachweis- und Beweisgrundlage für Abrechnung, Mängelrügen und Streitfälle nach VOB/B.
Fotodokumentation (rechtssicher)
Fotodokumentation (rechtssicher) ist die systematische, zeitgestempelte Bilderfassung von Bauzustand, Mängeln und Fortschritt, die vor Gericht und gegenüber Versicherungen als Beweis taugt. Sie dokumentiert Ist-Zustände objektiv und nachvollziehbar, um Streitigkeiten über Schäden, Verzögerungen oder Leistungsumfang zu klären.
Mangelanzeige
Die Mangelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers oder seiner Vertreter an den Auftragnehmer über festgestellte Abweichungen von der vereinbarten Leistung. Sie dokumentiert Mängel, deren Beseitigung gefordert wird, und setzt eine konkrete Frist für die Behebung.
Tagesbericht
Der Tagesbericht dokumentiert täglich den Baufortschritt, die Arbeitsleistung, Wetterbedingungen und besondere Vorkommnisse auf der Baustelle. Er ist Beweismittel für Abrechnung, Verzögerungen und Mängel und muss lückenlos geführt werden.
Planung
Ausführungsplan
Der Ausführungsplan ist eine maßstabsgerechte, detaillierte Zeichnung, die zeigt, wie ein Bauteil oder eine Bauleistung konkret hergestellt wird. Er konkretisiert die Entwurfs- und Genehmigungspläne für die praktische Umsetzung auf der Baustelle und ist Arbeitsgrundlage für Handwerker und Bauleiter.
Bauzeitenplan
Der Bauzeitenplan ist ein Dokument, das die zeitliche Abfolge aller Bauleistungen vom Baubeginn bis zur Fertigstellung darstellt. Er zeigt Dauer, Abfolge und Überschneidungen der Gewerke und dient als Grundlage für Koordination, Ressourcenplanung und Terminverfolgung auf der Baustelle.
DIN 276 (Kostenermittlung)
DIN 276 ist die deutsche Norm zur Gliederung und Ermittlung von Baukosten. Sie definiert eine standardisierte Kostenstruktur mit sieben Kostengruppen (KG 100–700) und ermöglicht damit vergleichbare Kostenschätzungen, -berechnung und -feststellungen über alle Projektphasen hinweg.
Leistungsverzeichnis (LV)
Das Leistungsverzeichnis (LV) ist ein detailliertes, strukturiertes Verzeichnis aller Bauleistungen eines Projekts. Es beschreibt Art, Umfang und Qualität jeder Leistung in Positionen mit Mengen und Einheiten, Grundlage für Kalkulation, Ausschreibung und Abrechnung.
Statiker / Prüfstatik
Der Statiker ist ein Ingenieur mit Spezialisierung auf Tragwerksplanung und Lastabtragung von Bauwerken. Die Prüfstatik ist eine unabhängige Überprüfung der statischen Berechnung durch einen zweiten Statiker oder eine Prüfstelle, gesetzlich vorgeschrieben bei Hochbauten nach Landesbauordnung und DIN 1076.
Tekturplan
Ein Änderungsplan (auch: Planänderung, Änderungszeichnung) ist eine Abweichung vom genehmigten Bauplan, die während der Bauausführung erforderlich wird. Er dokumentiert Änderungen und bedarf der Genehmigung durch den Auftraggeber (AG). Die Änderung muss zudem im Bautagebuch angezeigt werden (§4 Abs. 3 VOB/B).
Praxis
Absteckung
Absteckung ist die genaue Markierung von Bauwerk-Positionen, Achsen und Höhenlagen auf dem Grundstück mittels Vermessungstechnik. Sie übersetzt die Planzeichnungen in die räumliche Realität und bildet die Grundlage für alle nachfolgenden Arbeiten.
Baustelleneinrichtung (BE)
Die Baustelleneinrichtung (BE) umfasst alle temporären Anlagen, Geräte und Einrichtungen, die zur Durchführung eines Bauvorhabens notwendig sind – von Baubüro und Lagerflächen über Zufahrten bis zu Schutzeinrichtungen. Sie ist Bestandteil der Baukosten und wird nach VOB/C, speziell ATV DIN 18299, kalkuliert und abgerechnet.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse der Arbeitsbedingungen auf einer Baustelle, um potenzielle Risiken zu erkennen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Sie ist die rechtliche Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen und Grundvoraussetzung für die Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGePlan). Arbeitgeber und Bauleiter müssen diese dokumentieren (§5 ArbSchG, §3 BaustellV).
Recht
Abnahme (Bau)
Die Abnahme ist die rechtliche Annahme der Bauleistung durch den Auftraggeber. Sie erklärt die Leistung für vertragsgemäß und löst die Zahlungspflicht aus. Nach VOB/B §12 gilt eine Abnahme auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Baustelle zwei Wochen ohne Beanstandung nutzt.
BGB-Bauvertrag
Ein BGB-Bauvertrag ist ein Werkvertrag nach §631 BGB zwischen Auftraggeber und Unternehmer, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes (Bau, Umbau, Instandhaltung) verpflichtet. Anders als VOB/B-Verträge unterliegt er den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nicht den Verdingungsbedingungen für Bauleistungen.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die vor Baubeginn von der zuständigen Baubehörde erteilt werden muss. Sie bestätigt, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauordnungen, Flächennutzungsplänen und anderen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Baustellenverordnung (BaustellV)
Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine deutsche Arbeitschutzverordnung, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen auf Baustellen regelt. Sie verpflichtet Auftraggeber, Planer und Ausführende, Gefährdungen zu minimieren und Koordinierungsaufgaben wahrzunehmen, insbesondere auf Baustellen mit mehreren Unternehmen.
Bedenkenanzeige
Die Bedenkenanzeige ist eine schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber (oder dessen Vertreter), mit der dieser auf Mängel, Unstimmigkeiten oder rechtliche Bedenken gegen die Ausführung hinweist – etwa bei fehlerhaften Plänen, unmöglichen Vorgaben oder Sicherheitsrisiken. Sie schützt den Auftragnehmer vor Schadensersatzforderungen und dokumentiert die rechtzeitige Warnung.
Behinderungsanzeige
Die Behinderungsanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, wenn die Bauausführung durch Umstände behindert oder verzögert wird, die er nicht zu vertreten hat. Sie dokumentiert den Hinderungsgrund, den Zeitpunkt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung und ist Voraussetzung für Ansprüche auf Mehrkostenersatz und Bauzeitverlängerung nach VOB/B.
DSGVO auf der Baustelle
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) regelt auf Baustellen die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern, Subunternehmern und Besuchern. Für Bauleiter bedeutet das: Dokumentation von Arbeitsstunden, Zutrittskontrolle, Fotos und Sicherheitsmaßnahmen müssen datenschutzkonform erfolgen.
Einheitspreisvertrag
Ein Einheitspreisvertrag ist ein Werkvertrag nach VOB/B, bei dem Leistungen in Einheitspreisen (€/Einheit) abgerechnet werden. Die tatsächliche Menge wird erst nach Ausführung ermittelt und dokumentiert.
Gewährleistung
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, dem Auftraggeber ein mangelfrei hergestelltes Werk zu liefern. Sie regelt, wer für Schäden und Mängel aufkommt und innerhalb welcher Fristen diese geltend gemacht werden können (VOB/B §13, BGB §§634–638).
Gewährleistungsbürgschaft
Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheitsleistung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, um Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist zu sichern. Sie garantiert, dass der Unternehmer für Mängel haftet, die nach Bauabnahme innerhalb von meist 5 Jahren (bei Werken) oder 2 Jahren (bei Arbeiten) entdeckt werden.
Gutachten / Sachverständiger
Ein Gutachten ist eine schriftliche, fachliche Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zu einer strittigen Baufrage – etwa Mängel, Schäden oder technische Machbarkeit. Der Sachverständige muss persönlich haftbar, fachlich qualifiziert und unparteiisch sein. Öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige genießen vor Gericht besonderes Gewicht.
HOAI
Die HOAI (Honorarordnung für Architektinnen und Architekten) regelt in Deutschland die Gebührenberechnung für Planungsleistungen. Sie definiert neun Leistungsphasen von der Vorplanung bis zur Objektbetreuung und dient als Grundlage der Honorarberechnung. Seit 2021 sind die Honorarsätze nicht mehr verbindlich – das Honorar wird nach § 7 HOAI frei vereinbart, die HOAI bleibt aber zentrale Orientierung.
Kündigung Bauvertrag
Die Kündigung eines Bauvertrags ist die einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Auftraggeber oder Auftragnehmer. Sie regelt sich nach VOB/B (§8 Kündigung aus wichtigem Grund, §9 Kündigungsrecht nach Fristeinsetzung) oder BGB, je nachdem welche Bedingungen vereinbart sind.
LP 1-9 (HOAI-Leistungsphasen)
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) unterteilt die Planung und Überwachung von Bauvorhaben in 9 aufeinanderfolgende Leistungsphasen. Jede LP definiert konkrete Leistungen, Honorare und Verantwortlichkeiten – vom Konzept (LP 1) bis zur Objektüberwachung (LP 9).
Mangel (rechtlich)
Ein Mangel (rechtlich) ist die Abweichung der erbrachten Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit. Nach VOB/B liegt ein Mangel vor, wenn die Werkleistung nicht den Anforderungen des Vertrags, der Leistungsbeschreibung oder anerkannten Regeln der Technik entspricht. Mängel können Sach-, Gewährleistungs- oder Vertragsmängel sein.
Nachtrag
Ein Nachtrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die Änderungen am ursprünglichen Bauvertrag regelt – etwa zusätzliche Leistungen, Mengenänderungen oder geänderte Bedingungen. Grundlage für Ansprüche auf Mehrkosten ist §2 Abs. 5 VOB/B (Vergütung bei geänderten Leistungen); aus Beweisgründen sollte ein Nachtrag stets schriftlich und vor der Ausführung vereinbart werden.
Pauschalvertrag
Ein Pauschalvertrag ist ein Bauvertrag, bei dem die Vergütung als Gesamtpreis für die gesamte Leistung festgelegt ist – unabhängig von tatsächlichen Mengen oder Kosten. Der Unternehmer trägt das Risiko von Mehrkosten und Mengenschwankungen.
Selbstvornahme
Selbstvornahme ist das Recht des Auftragsgebers (meist Bauherr oder Generalunternehmer), Leistungen auf Kosten des Auftragnehmers selbst auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen, wenn der Auftragnehmer in Verzug gerät oder die Leistung mangelhaft ist. Rechtsgrundlage: §4 Abs. 7 VOB/B. Der Auftragnehmer trägt die entstehenden Mehrkosten.
VOB/A
VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A) regelt die Verfahren und Regeln für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Sie gilt für öffentliche Auftraggeber und enthält verbindliche Vorgaben zu Ausschreibungsarten, Fristen und Zuschlagskriterien.
VOB/B
VOB/B sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Sie regeln Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer, von Vertragsabschluss über Abrechnung bis Gewährleistung. VOB/B ist in Deutschland Standard bei öffentlichen Aufträgen und wird auch im privaten Bau häufig vereinbart.
VOB/C
VOB/C sind die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie regeln die technische Ausführung von Bauleistungen und enthalten Qualitätsanforderungen, Prüfungsrechte und Mängelrechte, unabhängig von Kosten und Zahlungsmodalitäten.
Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Auftraggeber sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§631 BGB). Geschuldet wird der Erfolg (das fertige Werk), nicht nur die Tätigkeit. Dies unterscheidet ihn vom Dienstvertrag, bei dem nur die Leistung geschuldet ist.
Rollen
Bauherrenvertreter
Der Bauherrenvertreter ist eine natürliche oder juristische Person, die der Bauherr schriftlich bevollmächtigt, um seine Interessen auf der Baustelle zu vertreten und Entscheidungen zu treffen. Er handelt in vollem Umfang für den Bauherrn und trägt Verantwortung für die Bauüberwachung, Rechnungsprüfung und Kommunikation mit Unternehmen.
Bauleiter
Der Bauleiter ist die verantwortliche Person auf der Baustelle, die den Bauablauf organisiert, überwacht und koordiniert. Er vertritt den Auftraggeber vor Ort und trägt die Verantwortung für Einhaltung von Terminen, Qualität, Sicherheit und Kosten.
Generalunternehmer (GU)
Ein Generalunternehmer (GU) ist ein Unternehmen, das den gesamten Bau oder erhebliche Teile davon für den Auftraggeber übernimmt und dafür Nachunternehmer einsetzt. Der GU trägt die volle Verantwortung für Termine, Qualität und Koordination aller Gewerke – gegenüber dem Bauherrn und gegenüber seinen Nachunternehmern.
Nachunternehmer (NU)
Ein Nachunternehmer (NU) ist ein Betrieb, den der Auftragnehmer (Generalunternehmer oder Hauptunternehmer) mit der Ausführung von Teilleistungen beauftragt. Der NU führt Leistungen auf der Baustelle aus, hat aber keine Vertragsbeziehung zum Auftraggeber – sein Auftraggeber ist der Unternehmer, der ihn beauftragt hat.
Polier
Der Polier ist die Führungskraft auf der Baustelle zwischen Bauleiter und Handwerkern. Er organisiert die tägliche Arbeit, koordiniert Gewerke und trägt Verantwortung für Sicherheit, Qualität und Termineinhaltung vor Ort. Im Organigramm eines Baubetriebs ist der Polier typischerweise dem Bauleiter oder Oberbauleiter unterstellt.
SiGeKo
Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) ist eine Fachperson, die auf Baustellen mit mehreren Unternehmen die Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortet. Er wird nach § 3 Abs. 3 BaustellV bestellt und trägt Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften während Planung und Ausführung.
Versicherung
Baufertigstellungsversicherung
Die Baufertigstellungsversicherung ist eine Versicherung, die Bauherren und Auftraggeber vor finanziellen Verlusten schützt, wenn ein Bauunternehmen die vereinbarten Leistungen nicht erbringt oder nicht erbracht hat. Sie sichert Zahlungen und bereits erbrachte Vorleistungen ab, falls der Unternehmer in Insolvenz geht oder seine Pflichten verletzt.
Bauherren-Haftpflicht
Die Bauherren-Haftpflicht ist eine Versicherung, die Schadensersatzansprüche von Dritten (Nachbarn, Passanten, Handwerker) gegen den Bauherrn abdeckt. Sie entsteht durch Verletzungen oder Sachschäden, die während der Bauausführung entstehen, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) ist eine Versicherung, die Schäden an bereits erbrachten Bauleistungen während der Bauphase deckt. Sie schützt die fertiggestellten Leistungen vor Beschädigungen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und andere versicherte Ereignisse, bis die Abnahme erfolgt ist.