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Recht

VOB/B

Definition

Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist das Regelwerk für Bauverträge im Hochbau und Tiefbau. Sie definiert Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer und gilt als AGB-Standard in Deutschland – insbesondere bei öffentlichen Aufträgen, aber auch freiwillig im privaten Bau.

In der Praxis

Für Bauleiter und Poliere ist die VOB/B entscheidend, weil sie Abrechnung, Mängelgewährleistung, Verzugsregelungen und Konfliktlösung regelt. Sie schützt dich vor unrechtmäßigen Forderungen und definiert deine Dokumentationspflichten – also: Kennen ist Pflicht.

Typischer Fehler Häufiger Fehler: VOB/B wird mit BGB gleichgesetzt. Das ist falsch – VOB/B ersetzt beim Bau zentrale BGB-Regeln (z.B. §14 VOB/B statt §632 BGB). Wer das verwechselt, zahlt doppelte Gewährleistung oder verliert Fristen. Prüf immer: Ist VOB/B vertraglich vereinbart oder BGB?

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