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Recht

VOB/B

Definition

VOB/B sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Sie regeln Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer, von Vertragsabschluss über Abrechnung bis Gewährleistung. VOB/B ist in Deutschland Standard bei öffentlichen Aufträgen und wird auch im privaten Bau häufig vereinbart.

In der Praxis

Als Bauleiter oder Polier brauchst du VOB/B um Zahlungsfristen, Nachträge, Mängelansprüche und Kündigungsrechte korrekt zu handhaben. Die Regelungen schützen dich und dein Team vor unerwarteten Haftungsrisiken und klären Abläufe bei Störungen oder Kosten-Überschreitungen. Kennst du VOB/B nicht, entstehen schnell teure Streitigkeiten.

Typischer Fehler Viele verwechseln VOB/B mit VOB/A (Vergabeverordnung) oder denken, VOB/B gelte automatisch in jedem Vertrag. Das ist falsch: VOB/B bindet nur, wenn beide Parteien sie schriftlich vereinbart haben, auch bei öffentlichen Bauherren. Privat gilt oft BGB statt VOB/B, es sei denn, es wird explizit vereinbart.

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