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Recht

Behinderungsanzeige

Definition

Die Behinderungsanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, wenn die Bauausführung durch Umstände behindert oder verzögert wird, die er nicht zu vertreten hat. Sie dokumentiert den Hinderungsgrund, den Zeitpunkt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung und ist Voraussetzung für Ansprüche auf Mehrkostenersatz und Bauzeitverlängerung nach VOB/B.

In der Praxis

Im Baualltag schützt dich die rechtzeitige Behinderungsanzeige vor Schadensersatzforderungen des Auftraggebers und begründet deine Ansprüche auf Kostenerstattung und Fristverschiebung. Ohne Anzeige verlierst du diese Rechte. Deshalb muss die Mitteilung sofort nach Eintritt der Behinderung erfolgen, am besten schriftlich und mit Fotodokumentation.

Typischer Fehler Häufiger Fehler: Bauleiter warten ab, bis die Behinderung vorbei ist, und reichen die Anzeige später ein. Das ist zu spät. Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen (§6 Abs. 1 VOB/B). Auch: Mündliche Anzeigen reichen nicht aus. Zweiter Fehler: Ursachen verwechseln. Nicht jede Verzögerung ist eine Behinderung im Sinne der VOB/B; nur Umstände, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat (Witterung, fehlende Baufreigaben, Fremdverschulden).

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