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Recht

BGB-Bauvertrag

Definition

Ein BGB-Bauvertrag ist ein Werkvertrag nach §631 BGB zwischen Auftraggeber und Unternehmer, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes (Bau, Umbau, Instandhaltung) verpflichtet. Anders als VOB/B-Verträge unterliegt er den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nicht den Verdingungsbedingungen für Bauleistungen.

In der Praxis

BGB-Bauverträge sind bei kleineren Projekten, Privataufträgen und Handwerksbetrieben verbreitet. Du musst wissen: Die Mängelhaftung beträgt 5 Jahre (nicht 4 wie bei VOB/B §13 Abs. 4), und Abschlagszahlungen sind nicht automatisch geregelt. Das hat konkrete Auswirkungen auf Abrechnung, Zahlungsfristen und Gewährleistungsansprüche.

Typischer Fehler Wer VOB/B-Klauseln einfach in einen privaten Bauvertrag kopiert, riskiert ungültige Abmachungen, ein BGB-Bauvertrag folgt eigenen Regeln. Besonders die Fristen werden gern vermischt: Die 5-Jahres-Frist für Mängel nach BGB hat nichts mit der 4-Jahres-Frist aus §13 Abs. 4 VOB/B zu tun, die hier schlicht nicht passt.

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