Recht
Abnahme (Bau)
Definition
Die Abnahme ist die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers, dass die erbrachte Leistung (Bauleistung oder Lieferung) vertraglich erfüllt wurde. Sie markiert den Übergang von Leistungs- zu Gewährleistungsphase und ist die Voraussetzung für Schlussrechnungsanspruch (§14 VOB/B).
In der Praxis
Als Bauleiter oder Polier musst du die Abnahme aktiv vorbereiten und dokumentieren. Erst mit erfolgreicher Abnahme kann die Schlussrechnung gestellt werden, läuft die Gewährleistungsfrist, und treten Mängelrügen ihre Rechtswirkung an. Ohne Abnahme entsteht schnell Rechtsstreit über fertiggestellte Arbeiten.
Typischer Fehler
Häufiger Fehler: Abnahme mit bloßem Betreten der Baustelle verwechseln. Eine bloße Begehung oder mündliche Zustimmung ist keine Abnahme. Es braucht eine formelle Abnahmeerklärung – idealerweise schriftlich mit Abnahmevermerk oder Abnahmeprotokoll. Manche Bauleiter übersehen, dass Abnahme auch Voraussetzung für Zahlungsfristen ist.
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