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Recht

Gutachten / Sachverständiger

Definition

Ein Gutachten ist eine schriftliche, fachliche Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zu einer strittigen Baufrage – etwa Mängel, Schäden oder technische Machbarkeit. Der Sachverständige muss persönlich haftbar, fachlich qualifiziert und unparteiisch sein — öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige genießen vor Gericht besonderes Gewicht.

In der Praxis

Im Baualltag brauchst du ein Gutachten, wenn Vertragsparteien eine objektive Beurteilung strittiger Punkte benötigen – beispielsweise bei Mängelrügen, Schadensersatzforderungen oder zur Feststellung von Leistungsabweichungen. Das Gutachten wird oft Grundlage für Nachverhandlungen oder Schiedsverfahren.

Typischer Fehler Häufiger Fehler: Ein internes Inspektions-Protokoll oder eine Bauleiter-Bewertung für ein 'Gutachten' halten. Ein echtes Gutachten muss von einem unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen (z. B. öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger, öbS) stammen – nicht vom Bauleiter selbst. Auch Angebote von Handwerkern sind keine Gutachten.

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