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Recht

Gutachten / Sachverständiger

Definition

Ein Gutachten ist eine schriftliche, fachliche Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zu einer strittigen Baufrage – etwa Mängel, Schäden oder technische Machbarkeit. Der Sachverständige muss persönlich haftbar, fachlich qualifiziert und unparteiisch sein. Öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige genießen vor Gericht besonderes Gewicht.

In der Praxis

Im Baualltag brauchst du ein Gutachten, wenn Vertragsparteien eine objektive Beurteilung strittiger Punkte benötigen – beispielsweise bei Mängelrügen, Schadensersatzforderungen oder zur Feststellung von Leistungsabweichungen. Das Gutachten wird oft Grundlage für Nachverhandlungen oder Schiedsverfahren.

Typischer Fehler Häufiger Fehler: Ein internes Inspektions-Protokoll oder eine Bauleiter-Bewertung für ein 'Gutachten' halten. Ein echtes Gutachten muss von einem unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen (z. B. öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger, öbS) stammen – nicht vom Bauleiter selbst. Auch Angebote von Handwerkern sind keine Gutachten.

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