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Recht

Gutachten / Sachverständiger

Definition

Ein Gutachten ist eine schriftliche, fachliche Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zu einer strittigen Baufrage, etwa Mängel, Schäden oder technische Machbarkeit. Der Sachverständige muss persönlich haftbar, fachlich qualifiziert und unparteiisch sein. Öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige genießen vor Gericht besonderes Gewicht.

In der Praxis

Im Baualltag brauchst du ein Gutachten, wenn Vertragsparteien eine objektive Beurteilung strittiger Punkte benötigen, beispielsweise bei Mängelrügen, Schadensersatzforderungen oder zur Feststellung von Leistungsabweichungen. Das Gutachten wird oft Grundlage für Nachverhandlungen oder Schiedsverfahren.

Typischer Fehler Ein internes Inspektionsprotokoll oder die Einschätzung des eigenen Bauleiters ist kein Gutachten, auch wenn es intern gern so genannt wird. Ein echtes Gutachten muss von einem unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen stammen, etwa einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen (öbS). Angebote von Handwerkern zählen ebenfalls nicht.

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