Recht
Einheitspreisvertrag
Definition
Ein Einheitspreisvertrag ist ein Werkvertrag nach VOB/B, bei dem Leistungen in Einheitspreisen (€/Einheit) abgerechnet werden. Die tatsächliche Menge wird erst nach Ausführung ermittelt und dokumentiert.
In der Praxis
Im Baualltag ist der Einheitspreisvertrag Standard: Du vereinbarst Preise pro Kubikmeter Beton, pro Quadratmeter Fassade oder pro Laufmeter Rohrleitungen. Die genaue Leistungsmenge wird dann im Bauablauf durch Aufmass festgehalten und abgerechnet, flexibel und kostengerecht.
Typischer Fehler
Häufiger Fehler: Bauleiter verwechseln Einheitspreisvertrag mit Pauschalvertrag. Beim Einheitsvertrag zahlst du für die tatsächliche Menge; beim Pauschalvertrag zahlt der Auftraggeber einen fixen Gesamtpreis unabhängig von der endgültigen Leistungsmenge. Das ist rechtlich und kaufmännisch ein großer Unterschied.
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