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Recht

Einheitspreisvertrag

Definition

Ein Einheitspreisvertrag ist ein Werkvertrag nach VOB/B, bei dem Leistungen in Einheitspreisen (€/Einheit) abgerechnet werden. Die tatsächliche Menge wird erst nach Ausführung ermittelt und dokumentiert.

In der Praxis

Im Baualltag ist der Einheitspreisvertrag Standard: Du vereinbarst Preise pro Kubikmeter Beton, pro Quadratmeter Fassade oder pro Laufmeter Rohrleitungen. Die genaue Leistungsmenge wird dann im Bauablauf durch Aufmass festgehalten und abgerechnet, flexibel und kostengerecht.

Typischer Fehler Einheitspreisvertrag und Pauschalvertrag werden in der Praxis gern gleichgesetzt, dabei liegt der Unterschied im Kern der Abrechnung: Beim Einheitspreisvertrag zahlst du für die tatsächlich erbrachte Menge, beim Pauschalvertrag zahlt der Auftraggeber einen fixen Gesamtpreis unabhängig von der endgültigen Leistungsmenge. Kaufmännisch und rechtlich ein erheblicher Unterschied.

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