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Recht

Einheitspreisvertrag

Definition

Ein Einheitspreisvertrag ist ein Werkvertrag nach VOB/B, bei dem Leistungen in Einheitspreisen (€/Einheit) abgerechnet werden. Die tatsächliche Menge wird erst nach Ausführung ermittelt und dokumentiert.

In der Praxis

Im Baualltag ist der Einheitspreisvertrag Standard: Du vereinbarst Preise pro Kubikmeter Beton, pro Quadratmeter Fassade oder pro Laufmeter Rohrleitungen. Die genaue Leistungsmenge wird dann im Bauablauf durch Aufmass festgehalten und abgerechnet — flexibel und kostengerecht.

Typischer Fehler Häufiger Fehler: Bauleiter verwechseln Einheitspreisvertrag mit Pauschalvertrag. Beim Einheitsvertrag zahlst du für die tatsächliche Menge; beim Pauschalvertrag zahlt der Auftraggeber einen fixen Gesamtpreis unabhängig von der endgültigen Leistungsmenge. Das ist rechtlich und kaufmännisch ein großer Unterschied.

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