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Recht

Werkvertrag

Definition

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Auftraggeber sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§631 BGB). Geschuldet wird der Erfolg (das fertige Werk), nicht nur die Tätigkeit. Dies unterscheidet ihn vom Dienstvertrag, bei dem nur die Leistung geschuldet ist.

In der Praxis

Im Baualltag ist die Unterscheidung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag entscheidend für Haftung, Gewährleistung und Abrechnung. Bei einem Werkvertrag haftet der Unternehmer für das Ergebnis – nicht nur dafür, dass er sorgfältig arbeitet. Das hat Konsequenzen für Mängelhaftung, Zahlungskonditionen und Nachbesserungspflichten.

Typischer Fehler Häufiger Fehler: Bauleiter verwechseln Werkvertrag mit Dienstvertrag. Eine Reinigungskraft, die täglich kommt, leistet eine Dienstleistung. Ein Handwerker, der den Estrich verlegen soll, schließt einen Werkvertrag ab – weil das fertige Ergebnis geschuldet ist. Wer das verwechselt, unterschätzt die Haftungsrisiken des Unternehmers.

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