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Recht

Mangel (rechtlich)

Definition

Ein Mangel (rechtlich) ist die Abweichung der erbrachten Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit. Nach VOB/B liegt ein Mangel vor, wenn die Werkleistung nicht den Anforderungen des Vertrags, der Leistungsbeschreibung oder anerkannten Regeln der Technik entspricht. Mängel können Sach-, Gewährleistungs- oder Vertragsmängel sein.

In der Praxis

Als Bauleiter musst du Mängel präzise dokumentieren und melden, um Fristen zu wahren und Gewährleistungsrechte zu sichern. Die korrekte Klassifizierung eines Mangels entscheidet über Kostenfolgen, Fristsetzungen und Vergütungsansprüche. Ohne klare Mangelerfassung verlierst du rechtliche Handlungsspielräume.

Typischer Fehler Nicht jede kleine Unebenheit ist gleich ein rechtlich relevanter Mangel, das hängt von den zulässigen Toleranzen und den anerkannten Regeln der Technik ab. Ein zweites Problem: Planungsfehler werden in der Dokumentation oft als Ausführungsmängel geführt, wodurch am Ende der Falsche in der Haftung landet.

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