Mangel (rechtlich)
Definition
Ein Mangel (rechtlich) ist die Abweichung der erbrachten Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit. Nach VOB/B liegt ein Mangel vor, wenn die Werkleistung nicht den Anforderungen des Vertrags, der Leistungsbeschreibung oder anerkannten Regeln der Technik entspricht. Mängel können Sach-, Gewährleistungs- oder Vertragsmängel sein.
In der Praxis
Als Bauleiter musst du Mängel präzise dokumentieren und melden, um Fristen zu wahren und Gewährleistungsrechte zu sichern. Die korrekte Klassifizierung eines Mangels entscheidet über Kostenfolgen, Fristsetzungen und Vergütungsansprüche. Ohne klare Mangelerfassung verlierst du rechtliche Handlungsspielräume.
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