bautagebuch.org
← Bau-Glossar
Abrechnung

Aufmaß

Definition

Das Aufmaß ist die genaue Vermessung und Dokumentation von tatsächlich erbrachten Bauleistungen vor Ort. Es bildet die Grundlage für die korrekte Abrechnung nach VOB/B und dient als Nachweis der Leistungserbringung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

In der Praxis

Als Bauleiter oder Polier brauchst du das Aufmaß, um Leistungen korrekt abzurechnen und Unstimmigkeiten mit dem Auftraggeber zu vermeiden. Es schützt dich vor Zahlungsausfällen und dokumentiert, was wirklich gebaut wurde, nicht was geplant war.

Warum das Aufmaß die Rechnung trägt

Nach § 14 Abs. 1 VOB/B muss der Auftragnehmer seine Leistungen prüfbar abrechnen. Prüfbar heißt: Der Auftraggeber muss anhand der Rechnung und ihrer Anlagen nachvollziehen können, welche Mengen wo erbracht wurden. Das Aufmaß ist diese Anlage. Ohne Aufmaß ist eine Rechnung nach Einheitspreisen nicht prüfbar, und die Zahlungsfrist beginnt nicht zu laufen.

Nach § 14 Abs. 2 VOB/B sind die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen möglichst gemeinsam vorzunehmen. Leistungen, die bei der Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, müssen rechtzeitig gemeinsam aufgemessen werden, sonst trägt der Auftragnehmer das Risiko: Verputzte Leitungen, überdeckte Dämmung, verfüllte Gräben lassen sich später nicht mehr messen.

Regeln je Gewerk: VOB/C

Wie gemessen wird, steht nicht in der VOB/B, sondern in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C. Jede ATV hat einen Abschnitt 5, Abrechnung, der festlegt, ob nach Fläche, Länge, Volumen oder Stück abgerechnet wird, welche Öffnungen und Aussparungen übermessen werden und wie Zuschläge und Abzüge behandelt werden. Die Grenzen unterscheiden sich von Gewerk zu Gewerk.

Wer die ATV seines Gewerks nicht kennt, misst falsch, und zwar in beide Richtungen. Bei Abweichungen im Vertrag gehen die vertraglichen Regeln vor; die Reihenfolge steht in § 1 Abs. 2 VOB/B.

Das Aufmaßblatt

Ein Aufmaßblatt enthält Projekt, Datum, Positionsnummer und Kurztext aus dem Leistungsverzeichnis, den Ort der Leistung (Bauteil, Achse, Geschoss), die Maße mit Rechenansatz, das Ergebnis in der Abrechnungseinheit und die Unterschriften beider Seiten. Skizzen und Fotos mit Maßangaben gehören dazu, besonders bei unregelmäßigen Flächen.

Für die elektronische Bauabrechnung gibt es mit den Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (REB) und dem Datenaustauschformat GAEB standardisierte Wege, die vor allem öffentliche Auftraggeber verlangen. Unabhängig vom Format gilt: Was während der Bauzeit nicht aufgemessen und belegt wurde, ist nach der Fertigstellung nur noch eine Behauptung.

Checkliste für die Baustelle

Typischer Fehler Das Aufmaß ist nicht das Leistungsverzeichnis: Das LV beschreibt die Planung, das Aufmaß die Realität auf der Baustelle. Wer Aufmaße erst nach Bauabschluss nimmt, kommt zu spät. Sie gehören während der Bauzeit dokumentiert und abgesichert, nicht im Nachhinein rekonstruiert.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information zum Stand der Veröffentlichung, keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, entscheiden Vertrag, Sachverhalt und bei Bedarf eine anwaltliche Prüfung.

Häufige Fragen

Muss das Aufmaß gemeinsam mit dem Auftraggeber erfolgen?

Nach § 14 Abs. 2 VOB/B möglichst gemeinsam. Für Leistungen, die später nicht mehr feststellbar sind, ist das gemeinsame Aufmaß rechtzeitig zu verlangen; sonst trägt der Auftragnehmer das Beweisrisiko.

Was passiert, wenn kein Aufmaß vorliegt?

Die Rechnung ist nicht prüfbar, die Zahlungsfrist läuft nicht, und im Streit muss der Auftragnehmer die Mengen anders beweisen, etwa durch Zeugen oder Fotos. Das gelingt selten vollständig.

Wo stehen die Regeln, wie gemessen wird?

In der VOB/C, jeweils in Abschnitt 5 der für das Gewerk geltenden ATV, zum Beispiel DIN 18330 für Mauerarbeiten oder DIN 18340 für Trockenbauarbeiten. Vertragliche Abweichungen gehen vor.

Passend dazu

Aufmaß-Vorlage /vorlagen/aufmass

Baudokumentation mit Künstlicher Intelligenz

Aus Baustellenquellen per WhatsApp, Telegram, App oder Browser entsteht ein korrigierbarer Tagesberichts-Entwurf. Eine berechtigte Person prüft und gibt ihn frei.

14 Tage kostenlos testen

Start im Tarif Pro, jederzeit wechselbar · keine Kreditkarte · Die Testphase endet von selbst, ein Abo entsteht nur, wenn du es buchst (Pro 129 €/Monat)