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Abrechnung

Schlussrechnung

Definition

Die Schlussrechnung ist die letzte, abschließende Abrechnung eines Bauvertrags. Sie fasst alle erbrachten Leistungen zusammen, berücksichtigt bereits gezahlte Abschlagszahlungen und dokumentiert die Gesamtforderung. Nach VOB/B (§14 Abs. 3) ist sie bei kurzer Ausführungsfrist spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung einzureichen; bei längerer Bauzeit verlängert sich diese Frist.

In der Praxis

Du brauchst die Schlussrechnung, um dein Projekt finanziell zu schließen und offene Zahlungen einzufordern. Sie ist auch Grundlage für die Gewährleistungsfrist und muss alle Nachträge, Änderungen und tatsächlich erbrachte Mehrleistungen enthalten. Ohne korrekte Schlussrechnung kann es zu Zahlungsverzögerungen und Streitigkeiten kommen.

Typischer Fehler Schlussrechnung und Schlusszahlung sind nicht dasselbe: Die Rechnung ist das Dokument, die Zahlung folgt danach als Transaktion. Genauso teuer: die Schlussrechnung zu früh stellen, bevor alle Nachträge und Mängelberichtigungen abgeschlossen sind. Das Ergebnis sind endlose Nachforderungen statt einer sauberen Schlussabrechnung.

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