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Abrechnung

Schlussrechnung

Definition

Die Schlussrechnung ist die letzte, abschließende Abrechnung eines Bauvertrags. Sie fasst alle erbrachten Leistungen zusammen, berücksichtigt bereits gezahlte Abschlagszahlungen und dokumentiert die Gesamtforderung. Nach VOB/B (§14 Abs. 1) muss sie spätestens 12 Monate nach Fertigstellung eingereicht werden.

In der Praxis

Du brauchst die Schlussrechnung, um dein Projekt finanziell zu schließen und offene Zahlungen einzufordern. Sie ist auch Grundlage für die Gewährleistungsfrist und muss alle Nachträge, Änderungen und tatsächlich erbrachte Mehrleistungen enthalten. Ohne korrekte Schlussrechnung kann es zu Zahlungsverzögerungen und Streitigkeiten kommen.

Typischer Fehler Häufiger Fehler: Schlussrechnung mit Schlusszahlung verwechseln. Die Schlussrechnung ist das Dokument, die Schlusszahlung ist die Zahlungstransaktion danach. Ein zweiter typischer Fehler: Schlussrechnung zu früh einreichen, ohne alle Nachträge und Mängelberichtigungen abzuschließen. Das führt zu endlosen Nachforderungen statt einer echten Schlussabrechnung.

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