Schlussrechnung
Definition
Die Schlussrechnung ist die letzte, abschließende Abrechnung eines Bauvertrags. Sie fasst alle erbrachten Leistungen zusammen, berücksichtigt bereits gezahlte Abschlagszahlungen und dokumentiert die Gesamtforderung. Nach VOB/B (§14 Abs. 1) muss sie spätestens 12 Monate nach Fertigstellung eingereicht werden.
In der Praxis
Du brauchst die Schlussrechnung, um dein Projekt finanziell zu schließen und offene Zahlungen einzufordern. Sie ist auch Grundlage für die Gewährleistungsfrist und muss alle Nachträge, Änderungen und tatsächlich erbrachte Mehrleistungen enthalten. Ohne korrekte Schlussrechnung kann es zu Zahlungsverzögerungen und Streitigkeiten kommen.
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