Aufmaß-Vorlage: Mengen prüfbar festhalten
Ohne prüfbares Aufmaß keine prüfbare Rechnung: Das Aufmaßblatt ist die Grundlage jeder Abrechnung nach Einheitspreisen. Diese Vorlage erfasst Positionen, Maße und Mengen — am besten beim gemeinsamen Aufmaß direkt auf der Baustelle ausgefüllt und von beiden Seiten gezeichnet.
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Gemeinsam aufmessen — oder einseitig riskieren
Nach §14 Abs. 2 VOB/B sind die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen möglichst gemeinsam vorzunehmen. Ein gemeinsames, beidseitig unterzeichnetes Aufmaß ist im Streit kaum noch angreifbar. Misst der Auftragnehmer allein, trägt er die volle Beweislast für jede Menge — und bei verdeckten Leistungen (Leitungsgräben, abgehängte Decken, Dämmung) ist der Zustand später schlicht nicht mehr feststellbar. Deshalb gilt: Leistungen, die später verdeckt werden, vor dem Verdecken aufmessen (§14 Abs. 2 VOB/B verlangt das ausdrücklich für „schwer feststellbare" Leistungen).
Prüfbarkeit: so rechnet die Bauleitung nicht zurück
- Jede Zeile nachvollziehbar: Pos.-Nr. aus dem LV, Ort/Bauteil, Einzelmaße und Rechenweg (Länge × Breite × Faktor) — nicht nur das Ergebnis.
- Abzüge ausweisen: Öffnungen, Aussparungen und Übermessungsregeln der jeweiligen ATV (VOB/C) beachten und dokumentieren.
- Skizze beilegen: Bei verwinkelten Bauteilen erhöht eine Handskizze mit Maßkette die Prüfbarkeit enorm — als Foto angehängt reicht.
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14 Tage kostenlos testenHäufige Fragen
Was ist ein Aufmaß?
Die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen (m, m², m³, Stück) als Grundlage der Abrechnung — bei Einheitspreisverträgen zwingend, geregelt in §14 VOB/B und den Abrechnungsregeln der VOB/C.
Muss das Aufmaß gemeinsam erfolgen?
Es soll möglichst gemeinsam erfolgen (§14 Abs. 2 VOB/B). Ein einseitiges Aufmaß ist zulässig, aber der Auftragnehmer trägt dann die volle Beweislast für die Mengen.
Was passiert bei Leistungen, die verdeckt werden?
Vor dem Verdecken aufmessen und dokumentieren — danach ist der Zustand nicht mehr feststellbar. Fotos mit Maßstab oder Zollstock im Bild erhöhen den Beweiswert zusätzlich.
Reicht das Aufmaß aus dem Plan?
Nur wenn die Ausführung exakt dem Plan entspricht. Abweichungen (Mehraushub, geänderte Wandlängen) müssen vor Ort aufgemessen werden — sonst wird nach Plan gekürzt.
Wie dokumentiere ich Aufmaße digital?
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