Regiebericht-Vorlage: Stundenlohnarbeiten sauber abrechnen
Regiearbeiten werden nur bezahlt, wenn sie lückenlos belegt sind: Wer hat wann was mit welchem Material gemacht — und hat der Auftraggeber gegengezeichnet? Dieser Regiebericht (Stundenlohnzettel) hält genau das fest und nutzt die Anerkenntnis-Wirkung des §15 VOB/B.
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Warum die Gegenzeichnung Geld wert ist
Bei Stundenlohnarbeiten nach §15 VOB/B sind dem Auftraggeber die Stundenlohnzettel — je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich — einzureichen. Der Auftraggeber muss sie innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang zurückgeben und kann dabei Einwendungen erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt (§15 Abs. 3 VOB/B). Ein zeitnah eingereichter, sauber ausgefüllter Regiebericht ist damit das stärkste Abrechnungsdokument, das es im Bauvertrag gibt.
Die häufigsten Fehler bei Regieberichten
- Anordnung nicht dokumentiert: Ohne Angabe, wer die Regiearbeit wann angeordnet hat, wird aus „Stundenlohnarbeit" schnell „nicht beauftragte Leistung". Mündliche Anordnungen mit Name und Datum festhalten.
- Zu spät eingereicht: Die Anerkenntnis-Wirkung lebt vom zeitnahen Einreichen. Wochen später nachgereichte Zettel sind leicht bestreitbar.
- Pauschale Beschreibungen: „Diverse Arbeiten, 8 Std." ist nicht prüfbar. Tätigkeit, Ort und Anlass konkret beschreiben — das unterscheidet den Regiebericht vom einfachen Stundenzettel.
Schluss mit Zetteln: Doku kommt automatisch
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14 Tage kostenlos testenHäufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Regiebericht und Stundenzettel?
Der Stundenzettel erfasst Arbeitszeiten fürs Lohnbüro. Der Regiebericht dokumentiert Stundenlohnarbeiten gegenüber dem Auftraggeber — mit Anordnung, Tätigkeitsbeschreibung, Material und Gegenzeichnung als Abrechnungsgrundlage nach §15 VOB/B.
Muss der Auftraggeber den Regiebericht unterschreiben?
Er muss eingereichte Stundenlohnzettel binnen 6 Werktagen zurückgeben und kann Einwendungen erheben — sonst gelten sie als anerkannt (§15 Abs. 3 VOB/B). Die Unterschrift der Bauleitung ist der sicherste Weg zum Anerkenntnis.
Wann liegt überhaupt Stundenlohnarbeit vor?
Nur wenn sie ausdrücklich vereinbart oder vor Beginn angeordnet wurde (§15 Abs. 1 VOB/B bzw. §2 Abs. 10 VOB/B). Deshalb gehört die Anordnung (wer, wann, wie) zwingend in den Bericht.
Wie schnell muss ich Regieberichte einreichen?
Je nach Verkehrssitte werktäglich, spätestens wöchentlich (§15 Abs. 3 VOB/B). Je schneller, desto stärker die Anerkenntnis-Wirkung und desto schwerer sind spätere Einwendungen.
Geht das auch ohne Papier?
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