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Recht

Gewährleistung

Definition

Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, dem Auftraggeber ein mangelfrei hergestelltes Werk zu liefern. Sie regelt, wer für Schäden und Mängel aufkommt und innerhalb welcher Fristen diese geltend gemacht werden können (VOB/B §13, BGB §§634–638).

In der Praxis

Im Baualltag musst du als Polier oder Bauleiter wissen: Mängel müssen fristgerecht reklamiert werden, sonst verfallen Ansprüche. Die Gewährleistungsfristen unterscheiden sich je danach, ob VOB/B gilt (4 Jahre Mängelansprüche für Bauwerke) oder BGB (2 Jahre). Das regelt, ob der Unternehmer noch nachbessern muss oder der Auftraggeber die Kosten trägt.

Typischer Fehler Häufig werden Gewährleistung und Garantie verwechselt: Garantie ist freiwillig und kann längere Fristen haben. Gewährleistung ist gesetzlich zwingend. Auch falsch: Denken, dass die 5-Jahres-Verjährung beim Bauen gleichbedeutend mit Gewährleistungsfrist ist. Die Gewährleistung endet meist nach 4 Jahren, dann läuft noch die 1-jährige Verjährung für Schadensersatz.

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