bautagebuch.org
← Bau-Glossar
Recht

Gewährleistung

Definition

Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, dem Auftraggeber ein mangelfrei hergestelltes Werk zu liefern. Sie regelt, wer für Schäden und Mängel aufkommt und innerhalb welcher Fristen diese geltend gemacht werden können (VOB/B §13, BGB §§634 bis 638).

In der Praxis

Im Baualltag musst du als Polier oder Bauleiter wissen: Mängel müssen fristgerecht reklamiert werden, sonst verfallen Ansprüche. Die Gewährleistungsfristen unterscheiden sich je danach, ob VOB/B gilt (4 Jahre Mängelansprüche für Bauwerke) oder BGB (5 Jahre bei Bauwerken, §634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Das regelt, ob der Unternehmer noch nachbessern muss oder der Auftraggeber die Kosten trägt.

Begriff und Rechte

Seit der Schuldrechtsreform 2002 spricht das BGB von Mängelansprüchen, nicht mehr von Gewährleistung; der alte Begriff ist im Baualltag geblieben. Gemeint sind die Rechte des Auftraggebers aus § 634 BGB, wenn das Werk bei der Abnahme mangelhaft ist: Nacherfüllung, Selbstvornahme mit Kostenersatz nach Fristsetzung, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz.

Die VOB/B regelt dasselbe in § 13. Sie gibt dem Auftragnehmer zunächst das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung; erst wenn er die Frist verstreichen lässt, darf der Auftraggeber selbst beseitigen lassen (§ 13 Abs. 5 Nr. 2) oder mindern (§ 13 Abs. 6).

Die Fristen, die immer verwechselt werden

Nach BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2), bei anderen Werken in zwei Jahren. Nach VOB/B sind es für Bauwerke vier Jahre (§ 13 Abs. 4 Nr. 1), für Arbeiten an einem Grundstück und für vom Feuer berührte Teile von Feuerungsanlagen zwei Jahre, bei maschinellen und elektrotechnischen Anlagen ohne Wartungsvertrag ebenfalls zwei Jahre (§ 13 Abs. 4 Nr. 2). Abweichende Fristen können vereinbart werden.

Wichtig ist § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B: Verlangt der Auftraggeber die Beseitigung eines Mangels schriftlich vor Ablauf der Frist, verjährt der Anspruch für diesen Mangel erst zwei Jahre nach Zugang des Verlangens, frühestens aber mit der regulären Frist. Eine rechtzeitige Rüge kann die Haftung also verlängern; eine versäumte lässt sie enden.

Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistung folgt aus dem Gesetz oder der VOB/B und setzt einen Mangel bei Abnahme voraus. Die Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage, etwa eines Herstellers, mit eigenen Bedingungen und Fristen; sie kann Haltbarkeit über Jahre versprechen, ohne dass ein Mangel bei Abnahme vorlag.

Wer beide vermischt, verschätzt sich bei Fristen und beim richtigen Anspruchsgegner. Für die Baustelle heißt das: Die Dokumentation bei Abnahme entscheidet, ob ein später auftretender Schaden ein Mangel bei Abnahme war oder eine Folge von Nutzung, Wartung oder Fremdeinwirkung.

Checkliste für die Baustelle

Typischer Fehler Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe: Garantie ist eine freiwillige Zusage mit oft längeren Fristen, Gewährleistung ist gesetzlich zwingend. Ebenso häufig geraten die Fristen selbst durcheinander. Bei VOB/B verjähren Mängelansprüche für Bauwerke in der Regel nach 4 Jahren (§13 Abs. 4 VOB/B), nach BGB erst nach 5 Jahren, wer beide Systeme vermischt, verschätzt sich schnell bei der Fristenberechnung.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information zum Stand der Veröffentlichung, keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, entscheiden Vertrag, Sachverhalt und bei Bedarf eine anwaltliche Prüfung.

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Gewährleistung am Bau?

Nach BGB fünf Jahre ab Abnahme bei Bauwerken, nach VOB/B in der Regel vier Jahre. Für einzelne Leistungen gelten kürzere Fristen, und Verträge können abweichen.

Verlängert eine Mängelrüge die Frist?

Nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B ja: Für den gerügten Mangel läuft ab Zugang des schriftlichen Verlangens eine neue Frist von zwei Jahren. Nach BGB hemmen Verhandlungen die Verjährung (§ 203 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gewährleistung ist die gesetzliche oder in der VOB/B geregelte Haftung für Mängel bei Abnahme. Garantie ist eine freiwillige Zusage mit eigenen Bedingungen, oft vom Hersteller.

Baudokumentation mit Künstlicher Intelligenz

Aus Baustellenquellen per WhatsApp, Telegram, App oder Browser entsteht ein korrigierbarer Tagesberichts-Entwurf. Eine berechtigte Person prüft und gibt ihn frei.

14 Tage kostenlos testen

Start im Tarif Pro, jederzeit wechselbar · keine Kreditkarte · Die Testphase endet von selbst, ein Abo entsteht nur, wenn du es buchst (Pro 129 €/Monat)