Nachtrag
Definition
Ein Nachtrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die Änderungen am ursprünglichen Bauvertrag regelt – etwa zusätzliche Leistungen, Mengenänderungen oder geänderte Bedingungen. Grundlage für Ansprüche auf Mehrkosten ist §2 Abs. 5 VOB/B (Vergütung bei geänderten Leistungen); aus Beweisgründen sollte ein Nachtrag stets schriftlich und vor der Ausführung vereinbart werden.
In der Praxis
Auf der Baustelle entstehen ständig Änderungen: Bodenverhältnisse anders als erwartet, Umplanung durch den Bauherrn, neue Auflagen. Der Nachtrag dokumentiert diese rechtsverbindlich und sichert dir ab – ohne ihn hast du keinen Anspruch auf Mehrkosten und verschleuderst Gewinn.
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