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Recht

Nachtrag

Definition

Ein Nachtrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die Leistungen außerhalb des ursprünglichen Vertrags regelt und zu einer Änderung von Umfang, Preis oder Termine führt. Nachträge bedürfen der Schriftform und müssen vor Erbringung der Leistung vereinbart sein, um Anspruchsverlust zu vermeiden.

In der Praxis

Im Baualltag entstehen Nachträge durch unvorhergesehene Bodenverhältnisse, Planänderungen oder zusätzliche Wünsche des Bauherrn. Als Bauleiter musst du jeden Nachtrag dokumentieren und zeitnah schriftlich einreichen — Verzögerungen können zum Anspruchsverlust führen. Nachträge sind deine wichtigste Waffe, um Mehrkosten legal und kostensicher abzurechnen.

Typischer Fehler Typischer Fehler: Bauleiter führen Mehrarbeiten durch und hoffen, sie später über Nachtragsrechnungen geltend zu machen. Das funktioniert nicht — der Auftragnehmer muss den Nachtrag VOR Leistungserbringung schriftlich anmelden (§2 Nr. 5 VOB/B mit Anmeldepflicht nach §4 Abs. 3 VOB/B). Mündliche Zusagen des Bauherrn zählen nicht. Ohne schriftlichen Nachtrag entfällt der Anspruch auf Mehrkosten.

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