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Recht

Nachtrag

Definition

Ein Nachtrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die Änderungen am ursprünglichen Bauvertrag regelt – etwa zusätzliche Leistungen, Mengenänderungen oder geänderte Bedingungen. Grundlage für Ansprüche auf Mehrkosten ist §2 Abs. 5 VOB/B (Vergütung bei geänderten Leistungen); aus Beweisgründen sollte ein Nachtrag stets schriftlich und vor der Ausführung vereinbart werden.

In der Praxis

Auf der Baustelle entstehen ständig Änderungen: Bodenverhältnisse anders als erwartet, Umplanung durch den Bauherrn, neue Auflagen. Der Nachtrag dokumentiert diese rechtsverbindlich und sichert dir ab – ohne ihn hast du keinen Anspruch auf Mehrkosten und verschleuderst Gewinn.

Typischer Fehler Typischer Fehler: Bauleiter führen mündliche Zusagen durch und bauen sie ein – das ist kein Nachtrag und kein Anspruch. Oder: Der Nachtrag wird erst nach Abrechnung eingereicht. Zu spät. Nachträge müssen VOR oder während der Ausführung schriftlich mit klarem Umfang und Preis geklärt sein.

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