Mangelanzeige
Definition
Die Mangelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers oder seiner Vertreter an den Auftragnehmer über festgestellte Abweichungen von der vereinbarten Leistung. Sie dokumentiert Mängel, deren Beseitigung gefordert wird, und setzt eine konkrete Frist für die Behebung.
In der Praxis
Als Bauleiter musst du Mängel zeitnah und dokumentiert anzeigen, um deine Prüfpflicht zu erfüllen und Gewährleistungsansprüche zu wahren. Eine formale Mangelanzeige ist die Grundlage für Nachbesserungen und schützt dich davor, fehlerhafte Leistungen stillschweigend zu akzeptieren.
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