Recht
Gewährleistungsbürgschaft
Definition
Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheitsleistung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, um Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist zu sichern. Sie garantiert, dass der Unternehmer für Mängel haftet, die nach Bauabnahme innerhalb von meist 5 Jahren (bei Werken) oder 2 Jahren (bei Arbeiten) entdeckt werden.
In der Praxis
Als Bauleiter musst du die Gewährleistungsbürgschaft vor Freigabe von Zahlungen einfordern und prüfen — sie schützt dein Projekt vor Kostenausfällen bei späteren Schäden. Typischerweise sicherst du damit 5–10 % der Werksumme für die gesamte Gewährleistungsdauer.
Typischer Fehler
Viele verwechseln Gewährleistungsbürgschaft mit Vertragserfüllungsbürgschaft: Erstere deckt Mängel nach Abnahme ab, Letztere sichert die ordnungsgemäße Ausführung während der Bauzeit. Auch wird oft unterschätzt, dass die Bürgschaft bis zum Ende der Frist laufen muss — vorzeitiges Freigeben bedeutet Schutzlücke.
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