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Recht

Gewährleistungsbürgschaft

Definition

Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheitsleistung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, um Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist zu sichern. Sie garantiert, dass der Unternehmer für Mängel haftet, die nach Bauabnahme innerhalb von meist 5 Jahren (bei Werken) oder 2 Jahren (bei Arbeiten) entdeckt werden.

In der Praxis

Als Bauleiter musst du die Gewährleistungsbürgschaft vor Freigabe von Zahlungen einfordern und prüfen. Sie schützt dein Projekt vor Kostenausfällen bei späteren Schäden. Typischerweise sicherst du damit 5 bis 10 % der Werksumme für die gesamte Gewährleistungsdauer.

Typischer Fehler Gewährleistungsbürgschaft und Vertragserfüllungsbürgschaft sichern unterschiedliche Phasen ab: Erstere deckt Mängel nach der Abnahme, Letztere die ordnungsgemäße Ausführung während der Bauzeit. Unterschätzt wird oft, dass die Bürgschaft bis zum Ende der Frist laufen muss, wird sie vorzeitig freigegeben, entsteht eine Schutzlücke.

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