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Praxis

Gefährdungsbeurteilung

Definition

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse der Arbeitsbedingungen auf einer Baustelle, um potenzielle Risiken zu erkennen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Sie ist die rechtliche Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen und Grundvoraussetzung für die Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGePlan). Arbeitgeber und Bauleiter müssen diese dokumentieren (§5 ArbSchG, §3 BaustellV).

In der Praxis

Du brauchst die Gefährdungsbeurteilung, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und haftungsrechtlich sauber zu bleiben. Sie ist die Basis für deine Unterweisungen, die Personalauswahl und die tägliche Baustellen-Koordination. Ohne sie kannst du nicht nachweisen, dass du deine Verkehrssicherungspflicht erfüllst.

Typischer Fehler Häufiger Fehler: Gefährdungsbeurteilung wird mit der Sicherheitsunterweisung verwechselt. Die Beurteilung ist das Analysedokument (VOR Baubeginn), die Unterweisung ist die Vermittlung dieser Erkenntnisse an die Arbeitnehmer (regelmäßig, nachweisbar). Auch wird oft übersehen, dass jede neue Phase oder Gewerke-Änderung eine Aktualisierung erfordert — einmal schreiben reicht nicht.

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