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Praxis

Gefährdungsbeurteilung

Definition

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse der Arbeitsbedingungen auf einer Baustelle, um potenzielle Risiken zu erkennen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Sie ist die rechtliche Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen und Grundvoraussetzung für die Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGePlan). Arbeitgeber und Bauleiter müssen diese dokumentieren (§5 ArbSchG, §3 BaustellV).

In der Praxis

Du brauchst die Gefährdungsbeurteilung, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und haftungsrechtlich sauber zu bleiben. Sie ist die Basis für deine Unterweisungen, die Personalauswahl und die tägliche Baustellen-Koordination. Ohne sie kannst du nicht nachweisen, dass du deine Verkehrssicherungspflicht erfüllst.

Typischer Fehler Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht die Sicherheitsunterweisung, auch wenn beide gern zusammengeworfen werden: Die Beurteilung ist das Analysedokument vor Baubeginn, die Unterweisung vermittelt diese Erkenntnisse regelmäßig und nachweisbar an die Arbeitnehmer. Wird sie einmal geschrieben und nie wieder aktualisiert, obwohl sich Phase oder Gewerke ändern, verliert sie ihre Gültigkeit.

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