Kann Ihr Projekt ein Bautagebuch verlangen?
Vier kurze Fragen geben Orientierung. Verbindlich sind Vertrag, Leistungsbeschreibung und Auftraggebervorgaben.
Frage 1 von 4
Ist Ihr Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber?
z. B. Gemeinde, Land, Bund, Wohnungsbaugesellschaft, Klinikum
Frage 2 von 4
Liegt ein VOB-Vertrag vor?
Die VOB/B allein ordnet nicht pauschal für jedes Projekt ein Bautagebuch an. Prüfen Sie zusätzlich Leistungsbeschreibung und weitere Vertragsbedingungen.
Frage 3 von 4
Wie groß ist das Projektvolumen?
Das Projektvolumen entscheidet nicht allein über eine Pflicht, erhöht aber meist Umfang, Beteiligte und Nachweisbedarf.
Frage 4 von 4
Sind Sie Generalunternehmer oder koordinieren Sie Subunternehmer?
Mehrere Gewerke machen Zuständigkeiten, Übergaben und Quellen oft schwerer nachvollziehbar.
Eine Dokumentationsvorgabe ist gut möglich
Ihre Antworten sprechen dafür, Leistungsbeschreibung, zusätzliche Vertragsbedingungen und Auftraggebervorgaben gezielt auf Form, Inhalt, Empfänger und Fristen zu prüfen. Das Ergebnis dieses Checks ist keine verbindliche Rechtsprüfung.
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Ein strukturierter Dokumentationsprozess ist sinnvoll
Projektumfang, Unsicherheit oder die Koordination mehrerer Beteiligter erhöhen den praktischen Nachweisbedarf. Prüfen Sie zuerst die Projektunterlagen und testen Sie dann, welche Angaben Ihr Team zuverlässig erfassen kann.
14 Tage kostenlos an einer Baustelle testenAus den Antworten folgt keine klare Pflicht
Der Check erkennt keine deutliche vertragliche Vorgabe. Er kann Ihre Unterlagen nicht lesen: Prüfen Sie Leistungsbeschreibung und zusätzliche Vertragsbedingungen trotzdem. Eine freiwillige Dokumentation kann den Projektüberblick verbessern.
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